Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Firma Leder Wolf GmbH ist stets bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Internetauftritte der Firma Leder Wolf GmbH

  • www.penkert-gmbh.de
  • www.cut-lederservice.de
  • www.cutterzuschnitt.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf internen Test mittels internen Test mit den Tools

  • https://wave.webaim.org/
  • https://www.accessibilitychecker.org/

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Für die Anwendungen gelten u. a. noch die nachstehend aufgeführten Sachverhalte:

  • Einige Bilder, Grafiken, Buttons und Links haben keine oder keine aussagekräftigen Alternativ- oder Linktexte.
  • Einige Funktionen werden von Screenreadern nicht richtig vorgelesen.
  • Einige Bedienelemente sind noch nicht vollumfänglich mittels Tastatur nutzbar.
  • Einige Kontraste (Texte und Hintergrundfarben) sind noch nicht auf das geforderte WCAG AA Niveau angeglichen.
  • Einige Formulare sind noch nicht für Screenreader optimiert.

Die aufgeführten Probleme werden noch behoben. Ein Nachtest erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere folgendes Problem:

  • Die Dokumente im PDF-Format sind nicht ausreichend barrierefrei.

Wir bemühen uns um eine Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns bestehende Barrieren mitteilen möchten, können Sie sich mit Ihrem Feedback sowie alle weiteren Informationen gerne an den unten angegebenen Kontakt richten.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter:

ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Kontakt

Lukas Meier
Telefon: 0208 4196920
E-Mail: lukas.meier@penkert-gmbh.de